WARENANNAHME
- Die Warenannahme erfolgt nach telefonischer Vereinbarung
- Bekleidung: Wir nehmen Kinderbekleidung bis Grösse 140. Bringen Sie uns nur modisch aktuelle Kleidungsstücke in einwandfreiem Zustand. Bekleidung wird saisonsweise angenommen. Frühjahr- und Sommerware ab Jänner, Herbst- und Winterware samt Sportartikel ab Juli.
- Babyartikel: Bitte auch hier nur Ware in einwandfreiem Zustand
- Laufend, jedoch nach vorheriger telefonischer Absprache übernehmen wir: Wippen Hochstühle, Wickelauflagen, Gitter- und Reisebetten, Laufgitter, Rücken- und Bauchtragen, Sportartikel, etc.
- Was wir aus Sicherheitsgründen nicht nehmen: Kinderwagen, Fahrräder, Kinderautositze, Fahrrad- und Schihelme
PREISGESTALTUNG
Die Verkaufspreise werden mit Ihnen festgelegt. Die Auszahlung beträgt 55% des Verkaufspreises (Kommission).
FRISTEN
- Bekleidung bleibt bis Ende der Saison im Laden. Nicht verkaufte Winterware wird im Februar aussortiert, Sommersachen im August. Unverkaufte Ware geht wieder an Sie zurück.
- Die Verjährungsfrist beträgt 1 Jahr. Nach Ablauf dieser Frist verfallen die Ansprüche auf die noch lagernden Artikel. Diese werden danach karitativen Zwecken zur Verfügung gestellt.
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